AGB / Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Reisen & Freizeitangebote

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Für die Teilnahme an einer Reise / Freizeit wird ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer bzw. seinem rechtlichen Betreuer und der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. geschlossen. Der Teilnehmer teilt mit seiner Anmeldung die Finanzierungsmöglichkeiten und den Hilfebedarf bzw. die Pflegegrade mit. Des Weiteren werden vom Teilnehmer benötigte Hilfsmittel abgeklärt. Die Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. lässt dem Teilnehmer bzw. seinem rechtlichen Betreuer die Anmeldebestätigung zukommen. Erst wenn der gegengezeichnete Vertrag der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet die Finanzierung der Reise. Kostenzusagen der Pflegekassen und der Eingliederungshilfen müssen ggf. beigelegt werden.


2. Bezahlung
Die Selbstkosten der Reise / Freizeit sind spätestens 14 Tage vor Reisebeginn fällig. Werden Leistungen der Pflegekasse bzw. der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen, ist der Teilnehmer für die Bezahlung der restlichen Kosten nach der Urlaubsreise verantwortlich. Die Reisedokumente werden dem Teilnehmer spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zugesandt.


3. Leistungen
Die Reise- / Freizeitleistungen umfassen, sofern nichts anderes mitgeteilt wird, folgendes:
a) Abfahrt bzw. Rückkehr: ab Offenburg bzw. Oberkirch
b) Unterbringung: in 2-Bettzimmern, manchmal Mehrbettzimmern. Wünschen Sie eine Unterbringung in einem Einzelzimmer bzw. ist dies bei Ihnen nötig, halten Sie bitte Rücksprache mit uns. Anfallende Extrakosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
c) Verpflegung (Frühstück, Imbiss, warme Mahlzeit): je nach Tagesprogramm.
d) Betreuung: die Reise / Freizeit ist eine Gruppenveranstaltung. Die Teilnehmer erhalten Hilfe/Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens und bei der Tagesplanung auf der Grundlage des vom Teilnehmer bzw. rechtlichen Betreuer ausgefüllten Erhebungsbogen.
e) Pflege: die Begleiter bieten Hilfestellung bzw. Übernahme der Grundpflege an. Hier sind wir auf Ihre Informationen im Vorfeld angewiesen. Sollte der Teilnehmer eine besondere Pflegesituation haben, bitten wir Sie, dies frühzeitig mit der Leitung der Freizeit und den Offenen Hilfen abzuklären. Außerdem bitten wir Sie, Ihre persönlichen Hilfsmittel mitzunehmen und uns dies im Vorfeld mitzuteilen (z.B. Rollator, Rollstuhl, Lifter, etc.). Falls benötigte Hilfsmittel nicht mitgenommen werden können, buchen wir Ihnen gerne dieselben gegen einen Aufpreis vor Ort.
f ) Unternehmungen: Unternehmungen und Ausflüge werden in der Regel gemeinsam mit den Teilnehmern abgesprochen und geplant. Eintrittsgelder sind zum größten Teil im Reisepreis inbegriffen.
g) Versicherungen: die Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. schließt bei In- und Auslandsreisen / mehrtägigen Freizeiten eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung für Gruppen ab, bei Auslandsreisen zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskostenversicherung.
Die Kinder sind bei Tagesfreizeiten und Kursen nicht über die Lebenshilfe haftpflicht- und unfallversichert. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung.
h) Taschengeld: Taschengeld für den persönlichen Bedarf ist nicht enthalten. Je nach Reiseziel und persönlichen Wünschen empfehlen wir ca. 10 € pro Tag.


4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Wenn Sie von einem Angebot zurücktreten wollen, müssen Sie dies schriftlich vor Beginn der Reise bekannt geben. Im Falle eines Rücktritts ergeben sich folgende Rücktrittsgebühren:
a) Rücktritt bis zum 56. Tag vor Reise-/Freizeitbeginn: 30 € Bearbeitungsgebühr
b) Rücktritt vom 55. bis zum 29. Tag vor Reise-/Freizeitbeginn: Sachkostenanteil des Reise-/Freizeitpreises
c) Rücktritt vom 28. Tag bis Reisebeginn, bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Reise/Freizeit: 100 % des Gesamt-preises.
Der Teilnehmer kann eine vergleichbare Ersatzperson stellen. Dies Bedarf der Schriftform und ist von der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. im Einzelnen zu genehmigen. Abweichungen in der Betreuungsstufe müssen vom absagenden Teilnehmer getragen werden. In diesen Fällen wird eine Umbuchungsgebühr von 30,- EUR erhoben.
Bei Kursen und Tagesangeboten muss die Abmeldung schriftlich bis zu 8 Tagen vor Angebot erfolgen, ansonsten werden die vollen Betreuungskosten in Rechnung gestellt.


5. Rücktritt und Kündigung durch die Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V.
Die Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. weist ausdrücklich daraufhin, dass sie Reisen / Freizeiten für Menschen mit Behinderung durchführt. Toleranz und Einfühlungsvermögen in die Reise- / Freizeitgruppe, sowie genaue, vollständige und richtige Angaben vom Teilnehmer (bzw. seinem rechtlichen Betreuer) beim Anmeldeverfahren (Anmeldeformular und Erhebungsbogen) werden vorausgesetzt. Die Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise / Freizeit vom Vertrag zurücktreten:
a) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise / Freizeit ungeachtet einer Abmahnung der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. nachhaltig stört, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt die Lebenshilfe Offenburg- Oberkirch-Lahr e. V., so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die durch die Kündigung verursachten Zusatzkosten (z.B. Bereitstellung einer Begleitperson bei Rückreise) werden vom Teilnehmer getragen.
b) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist die Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihnen den Rücktritt zu erklären. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.


6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer bzw. sein rechtlicher Betreuer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise / Freizeit bestehenden Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. bedingt sind.


7. Gerichtsstand und Verjährung
Gerichtsstand ist Offenburg. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reise- / Freizeitleistungen muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise / Freizeit der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. gegenüber geltend machen.


8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


9. Versicherungen
Unsere Reiseversicherungshinweise sind als Rat und Empfehlung zu verstehen, sich auf Reisen/Freizeiten ausreichend zu versichern.


10. Veranstalter
Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e. V. , Offene Hilfen, Im Seewinkel 3, 77652 Offenburg