Begleitete Elternschaft
Begleitete Elternschaft ist ein ambulantes Unterstützungsangebot.
Erklärung: Ambulant bedeutet, dass Betreuung, Beratung oder Versorgung an einem Ort stattfindet zu einem bestimmten Termin. Das kann in einem Beratungsbüro sein oder bei einem Hausbesuch. Das Angebot richtet sich an Mütter und Väter und an Schwangere mit einer geistigen Behinderung. Sie müssen mit ihren Kindern in einer eigenen Wohnung im Ortenaukreis leben.
Die Unterstützung umfasst die Lebensbereiche der Kinder, der Eltern und Familie. Und den Alltag. Das Angebot ist zur Sicherung des Kindeswohls. Wir unterstützen die Eltern bei der Versorgung ihrer Kinder. Und bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder.
Warum gibt es begleitete Elternschaft?
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Familie. Sie haben das Recht auf eigene Kinder. Dafür brauchen sie manchmal Hilfe von einer Person, die für sie da ist. Das heißt:
Eine Mitarbeiter*in der Lebenshilfe kommt jede Woche zur Familie nach Hause. Das Ziel ist, dass Eltern sich selbst helfen können. Die Familien sollen selbstständig in ihrer Wohnung leben können. Und selbstständig ihr Kind erziehen können.
Im Sozialgesetzbuch 8 gibt es den Paragraf 27. Er regelt die Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung.
Das Angebot der Begleiteten Elternschaft kann zusätzlich mit den Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulante Wohnangebote erfolgen. Wir bieten hier bereits Ambulant Begleiteten Wohnen und Trainingswohnen. Außerdem auch Betreuten Wohnen in Familien.
Kontakt
Begleitete Elternschaft
Leitung
Christine De la Jara
M +49 152 31383886
E-Mail
Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.
Begleitete Elternschaft
Eckenerstraße 7
77652 Offenburg
T +49 781 12960-144
F +49 781 12960-141